Der feine Unterschied

Was unterscheidet den Versicherungsmakler von einem Versicherungsvertreter?

Versicherungsmakler

kontra

Versicherungsvertreter

Unabhängiger Berater HGB § 93 steht im Lager des Mandanten, sucht und besorgt im Auftrag des Mandanten optimalen, bestmöglichen Versicherungsschutz. § 84 HGB Handelsvertreter, vertritt die Interessen eines Versicherers, bietet den Kunden die jeweiligen Produkte des Versicherers an.
Neutrale objektive Beratung aus dem Markt heraus – bei guten Maklern von 100 Versicherern und mehr. Keine Marktobjektivität, da Interessen eines Versicherers vertreten werden, darf er lediglich das jeweilige Produkt seines Versicherers anbieten.
Ist vollumfänglich für einen kompletten lückenlosen Versicherungsschutz verantwortlich und haftet hierfür gegenüber dem Mandanten mit seinem Vermögen. Keine Haftung, da Kunde alle Anträge selbst unterschreibt, liegt die Verantwortlichkeit letztendlich beim Kunden selber. Beratungsfehler können meist nicht nachgewiesen werden.
Haftung ist abgesichert durch gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht bei Verbandsmaklern in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR je Schadenfall. Wenn überhaupt, haftet der Versicherer dem ein Beratungsfehler jedoch erst einmal nachgewiesen werden muss, Kunde muss sich mit der Rechtsabteilung des Versicherers selbst auseinandersetzen.
Bestehendes Mandatsverhältnis wie beim Steuerberater und Rechtsanwalt, jedoch ohne dass der Mandant ein Honorar bezahlen muss, alle Aufwendungen zahlt der Versicherer, insofern sind die Leistungen des Maklers für den Mandanten kostenlos. Keine Honorarbezahlung, der Versicherungsvertreter wird von der Versicherungsgesellschaft bezahlt durch Abschlussprovisionen, die er nur im Falle von Abschlüssen erhält.
Der Versicherungsmaklerberuf ist zulassungspflichtig, der Makler muss einen einwandfreien Leumund besitzen, eine Vermögensschadenhaftpflicht über 2 Mio. EUR vorweisen, er muss einen Sachkundenachweis erbringen, gute Makler sind zertifiziert und gehören dem Bundesverband an. Versicherungsvertreter kann nahezu jeder werden, keine durchgängig gleiche Qualität, Versicherungsgesellschaften gehen oft auf Masse statt auf Klasse, es besteht keine gesetzliche Zulassungspflicht.
Der Makler erhält jährliche Courtagen und ist daher auch an einer dauerhaften mehrjährigen Zusammenarbeit interessiert, daher achtet der Makler auf günstige Prämien für den Mandanten. Die Courtage ist in der Regel gleichbleibend. Der Vertreter erhält in aller Regel Abschlussprovisionen und ist daher an Vertragsneuabschlüssen interessiert und weniger an der Betreuung bestehender Verträge. Je höher die Versicherungsprämie und je länger die Laufzeit, umso höher sind die Abschlussprovisionen.
Gute Maklerunternehmen arbeiten in der Regel mit zahlreichen Mitarbeitern, die auf die jeweiligen Versicherungsbereiche (Sachversicherungen, Krankenversicherungen u. Vorsorgeversicherungen) spezialisiert sind. Umfangreichste, neutrale Vergleichssoftware hilft dem Makler bei seinen Erkenntnissen, die bestmöglichen Versicherungsprodukte herauszusuchen. Meist detailliertes und tiefes Spezialwissen vorhanden durch Spezialisierung einzelner Abteilungen. Die meisten Vertreter arbeiten alleine, meist berät ein Versicherungsvertreter über alle Bereiche/Sparten, da er nur die Produkte einer Gesellschaft vertritt. Auf Grund der Spartenvielfalt ist in aller Regel meist kein tiefgründiges Fachwissen vorhanden. Keine neutrale Beratungssoftware vorhanden, sondern die jeweilige Software des Versicherers für die der Makler arbeitet, daher ist eine unabhängige neutrale Analyse hier nicht möglich.
Der Makler ist verpflichtet, nach dem Grundsatz „best advice“ seinen Mandanten die bestmöglichen Versicherungsprodukte mit allumfassendem Versicherungsschutz zu günstigen und fairen Prämien zu besorgen. Für den Versicherungsvertreter gilt der Grundsatz Abschlüsse zu generieren, da Zielvereinbarungen mit seinem Versicherer vorhanden sind. Je mehr Prämie der Kunde bezahlt und je mehr Vertragsabschlüsse vollzogen werden, umso erfolgreicher ist der Versicherungsvertreter.
Da der Makler eine Courtage erhält, diese dann gezahlt wird, wenn auch der Mandant seine Versicherungsprämie zahlt, ist er nicht abschlussgesteuert, sondern vielmehr an einer guten Betreuung der Verträge interessiert. Der Makler übernimmt daher auch die beim Mandanten bereits bestehenden Versicherungsverträge, optimiert und verbessert diese und deckt den Versicherungsschutz nur dann um, wenn er diesen deutlich verbessern oder zu günstigeren Beiträgen seinen Mandanten anbieten kann. Der Versicherungsvertreter kann nur die von ihm selbst abgeschlossenen bzw. Verträge seiner Gesellschaft betreuen. Von beim Kunden bestehenden Fremdverträgen hat der Vertreter nur dann etwas, wenn er diese Verträge kündigt und neue Verträge bei seiner Gesellschaft abschließt. Eine neutrale, unabhängige Beratung auch ob ggf. der bestehende Versicherungsschutz erhalten bleiben sollte, fehlt daher in den meisten Fällen, da der Vertreter eher abschlussorientiert arbeitet.