Treuhänderischer Sachwalter der Mandanten

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Probleme zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern häufen sich in den letzten Jahren. Die Gründe hierfür sind vielfältig, in einigen Fällen scheint es eine Geschäftspolitik bestimmter Gesellschaften zu sein, zunächst Neukunden mit allen erforderlichen Mitteln zu werben, um dann, wenn Leistungsfälle eintreten die Übernahme der Kosten zu versagen, mit zum Teil haarsträubenden Begründungen. Nachfolgend führen wir einige Beispiele auf, bei denen wir als Sachwalter unserer Mandanten helfen konnten.
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Sachwalter der Interessen des Mandanten

Als freier und somit unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir nur und somit ausschließlich die Interessen unserer Mandanten und nicht die Interessen einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Wir sind treuhänderischer Sachwalter und somit Berater und Betreuer in allen relevanten Risiko- und Versicherungsangelegenheiten unserer Mandanten.

Magnu ist Kümmerer, ähnlich wie ein Anwalt

Wir kümmern uns nicht nur um die Optimierung und Neueindeckung der Finanz- und Versicherungsverträge unserer Mandanten, vielmehr besteht ein Schwerpunkt unserer Arbeit auch darin, uns in Streitigkeiten und Konflikten zwischen unseren Mandanten und den Versicherungsgesellschaften einzuschalten und hierbei die Interessen unserer Mandanten zu vertreten und zu verteidigen. Leider haben die Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, sodass die Mandanten immer mehr auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

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Hierzu einige Beispiele:

Beispiel 1

Oft kommen Menschen zu uns, die ihre ganzen Versicherungen bei einem Versicherungsvertreter oder einer Bank also bei einer und dergleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben. Nicht selten sind daher sämtliche Sachversicherungen, wie Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtschutz-, Unfall-, Kfz-, sowie Lebens- und Rentenversicherung oder auch die private Krankenversicherung bei einem einzigen Anbieter. Die Folge ist, dass in diesen Fällen zumeist der Versicherungsschutz nur sehr mäßig ist, der Beitrag jedoch exorbitant hoch. Wir erklären unseren Mandanten dann, dass sie ja auch nicht in den Supermarkt einkaufen gehen, um alle Produkte von einem einzigen Anbieter zu kaufen, vielmehr suchen sie sich das beste oder günstigste Produkt bei dem jeweiligen Branchenbesten heraus.

Beispiel 2

Manchmal wenden sich Menschen an uns, die Probleme mit einem größeren Schaden haben, der von einer Versicherungsgesellschaft pauschal abgelehnt wird. Der Versicherungsnehmer weiß dann nicht, ist die Ablehnung korrekt, oder auch nicht. Nur allzu oft werden Bedingungen zitiert und Paragrafen genannt, die der Laie nicht versteht. In vielen dieser Fälle konnten wir helfen und dafür sorgen, dass der Schaden bezahlt wurde, da mindestens jede 3. Schadenablehnung, die uns zur Prüfung vorgelegt wurde, zum Teil unbegründet und somit falsch war.

Beispiel 3

In einem Fall hatte eine Mandantin acht Bausparverträge, wir konnten feststellen, dass der Bausparvertreter diese Mandantin völlig übervorteilt hatte. Wir wirkten auf die Bausparkasse ein, alle bis auf zwei Bausparverträge aufzulösen. Die Guthaben wurden umgebucht. Die Belastung der Mandantin sank um 80 Prozent.

Beispiel 4

Bei einer Finanzierung/Darlehen wurde einem Mandanten, der Geld benötigte, noch gleich der Abschluss einer Rentenversicherung untergeschoben, angeblich um das Darlehen abzusichern. Da Zins und Tilgung geleistet wurde, das Todesfallrisiko bei der Rentenversicherung gar nicht abgesichert ist, konnten wir auf die Bank einwirken den Vertrag rückwirkend aufzuheben und die Beiträge zu erstatten, da der Abschluss dieser Versicherung mit dem Darlehen/Kredit überhaupt nichts zu tun hatte.

Beispiel 5

Immer häufiger recherchieren Krankenversicherungen zum Teil bis drei Jahre nach Vertragsabschluss bei dem Einreichen von Rechnungen, ob die bestehende Erkrankung bei dem Abschluss des Vertrages der Versicherung verschwiegen wurde, dies wäre eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. In einigen Fällen erhoben Krankenversicherer zum Teil erhebliche Risikozuschläge und behaupteten, dass eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorläge. In einigen dieser Fällen konnten wir gegenüber der Versicherung dies aufklären, oder den Mandanten sogar einen juristisch versierten Beistand besorgen, der dann dafür gesorgt hat, dass die erhobenen Risikozuschläge zurückgenommen wurden.

Beispiel 6

Nicht selten verschleppen Versicherungsgesellschaften Auszahlungen, insbesondere bei gekündigten Altersvorsorgeverträgen mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Begründungen. In zahlreichen Fällen schalteten wir die Aufsichtsbehörden BaFin ein, die sich dann mit den Versicherungsgesellschaften in Verbindung gesetzt hatten. Hierauf hin wurden die zurückgehaltenen Gelder dann relativ schnell ausgezahlt.

Beispiel 7

Immer häufiger versagen Krankversicherungsgesellschaften die Leistungen, mit der Begründung, dass die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. Die Auffassungen, was medizinisch notwendig und somit versichert ist, gehen zwischen dem behandelnden Arzt und dem Sachbearbeiter der Krankenversicherung oft sehr weit auseinander. In vielen Fällen gehen wir davon aus, dass der verantwortliche Arzt einen deutlich besseren Überblick besitzt und letztendlich auch für seine Behandlung einstehen muss. Sollte es zur keiner Einigung kommen, schalten wir dann den Ombudsmann für die private Krankenversicherung ein, dieser klärt dann den Vorgang mit der Versicherung.

Beispiel 8

Immer häufiger wurden wir um Hilfe gebeten, wenn Versicherungsnehmer versuchen, bestimmte Auskünfte zu ihren Verträgen von den Versicherungsgesellschaften zu erhalten. Allzu oft werden Auskünfte verweigert, oder manche Gesellschaften behaupten schlichtweg, dass sie bestimmte Auskünfte nicht erteilen können oder wollen. In einer Vielzahl an Fällen konnten wir behilflich sein. Durch Vorlage einer entsprechenden Maklervollmacht erhielten wir zu meist die gewünschten Auskünfte, oder konnten in Fällen, wo uns Auskünfte verwehrt wurden, über den Beschwerdeweg an die Geschäftsleitungen dafür sorgen, dass dem Mandanten die entsprechenden Auskünfte und Informationen dann erteilt wurden.

 

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